AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ballistik Car Design, Tiedenkamp 8, 24558 Henstedt-Ulzburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Kfz-Werkstattleistungen, Fahrzeugveredelung, Lackierarbeiten, Fahrzeughandel und sonstigen angebotenen Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich bei der Durchführung des Auftrags heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und dessen Zustimmung einholen.
§ 3 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Material und Fremdleistungen Vorauszahlungen zu verlangen.
§ 4 Ausführung der Leistungen
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt aus. Angegebene Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Notwendige Mehrarbeiten, die sich erst während der Ausführung ergeben und die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, werden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 5 Abnahme und Übergabe
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zu besichtigen und bei der Übergabe erkennbare Mängel sofort schriftlich zu rügen. Nicht gerügte, bei der Übergabe erkennbare Mängel gelten als genehmigt.
Das Fahrzeug ist nach Fertigstellung und Rechnungsstellung unverzüglich abzuholen. Bei schuldhafter Verzögerung der Abholung kann der Auftragnehmer Standgebühren berechnen.
§ 6 Gewährleistung
Für Mängel an erbrachten Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme. Der Auftragnehmer leistet nach seiner Wahl zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers Eingriffe an den reparierten oder bearbeiteten Teilen vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen.
Für verwendetes Fremdmaterial (Originalersatzteile, Lacke, Folien) gelten die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Hersteller.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für eingebrachte Gegenstände (Fahrzeug, Zubehör, persönliche Gegenstände) haftet der Auftragnehmer nur bei nachgewiesenem Verschulden seiner Mitarbeiter.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat ein Pfandrecht an dem ihm zur Bearbeitung übergebenen Fahrzeug wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag sowie aus früher für den Auftraggeber durchgeführten Arbeiten, soweit sie noch ausstehen.
§ 9 Fahrzeugübergabe und Obhutspflicht
Mit Übergabe des Fahrzeugs an den Auftragnehmer übernimmt dieser die Obhutspflicht. Das Fahrzeug wird in einem gesicherten Bereich aufbewahrt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Übergabe auf besondere Wertgegenstände im Fahrzeug hinzuweisen. Für nicht gemeldete Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026